Schießsport / Luftgewehr

Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“)

Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“)

 

Die Region Hannover hat am 10. November eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, deren Regelungen über die Vorgaben der niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus gehen.

Demnach erhalten ab dem 12. November nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu geschlossenen Räumen in:

  • der Gastronomie, in Diskotheken, Clubs und Bars,
  • in Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen,
  • in Museen, Kinos, Theater und ähnlichen Betrieben
  • sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks.

Davon ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahre sowie Erwachsene mit einer Kontra-Indikation. Letztere müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 11.11.2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 10.01.2022.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der MTV Vorstand

 


 

 

 

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